Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung


Wer Fahrgäste in Krankenwagen, Mietwagen, Taxen oder mit einem Pkw im Linienverkehr befördern will, muss neben der allgemeinen Fahrerlaubnis auch die besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Fahrertätigkeit hauptberuflich oder nur aushilfsweise ausgeführt werden soll.

Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt:

  • 19 Jahre für Krankenwagen
  • 21 Jahre für Mietwagen und Taxen

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird jeweils für die Dauer von max. fünf Jahren ausgestellt.

Antragsunterlagen:
Für die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Fahrgasterlaubnis (pdf-Vordruck, 26 KB )
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • EU-Kartenführerschein mit Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (seit mindestens zwei Jahren, bei Krankenwagen seit mindestens einem Jahr)
  • ärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens
  • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Nachweis der gesundheitlichen Eignung (medizinisch-psychologisch) durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Führungszeugnis der Belegart "O" (wird unmittelbar zugesandt)
  • Ortskundeprüfung (nur bei Taxen)

Gebühren:
Die Gebühren für Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrgastfahrerlaubnis betragen 41,60 Euro, für die Verlängerung einer Fahrgastfahrerlaubnis 37,00 Euro

Ortskundeprüfung (nur bei Taxen)
Wer im Landkreis Verden Taxi fahren will, muss die dafür notwendigen Ortskenntnisse in einer schriftlichen Prüfung nachweisen. Diese Ortskundeprüfung für Taxifahrerinnen und -fahrer wird von der Führerscheinstelle abgenommen. Dazu können Sie sich formlos schriftlich oder telefonisch anmelden:
Tel.: (0 42 31) 15-2 26
Fax: (0 42 31) 15-6 03

Zur Vorbereitung auf die Ortskundeprüfung finden Sie hier einen entsprechenden Vorbereitungsbogen, der Ihnen auf Anforderung auch übersandt wird. Die Prüfungsgebühr beträgt 40,00 Euro.